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Befreiung vom Unterricht

Wer darf vom Unterricht befreit werden?

Schülerinnen und Schüler können auf Antrag - gestellt über den Schulmanager - in begründeten Fällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit werden.

In welchen Fächern kann vom Unterricht befreit werden?

Der Schulleiter befreit ganz oder teilweise vom Unterricht im Fach Sport und in musischen oder praktischen Fächern, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Schüler wegen körperlicher Beeinträchtigung nicht oder nur teilweise teilnehmen kann; der Schulleiter kann die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Bei offensichtlicher körperlicher Beeinträchtigung wird auf den Nachweis verzichtet. Die Befreiung wird in der Regel längstens für die Dauer eines Schuljahres ausgesprochen. Sie kann mit der Verpflichtung verbunden werden, an einem anderen Unterricht teilzunehmen.

Was macht ein Schüler während der Befreiung ?

In der Zeit, in der ein Schüler vom Untericht befreit wird, kann er verpflichtet werden, einen anderen Unterricht zu besuchen.

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