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Nachprüfung

Wann darf eine Nachprüfung gemacht werden?

Eine Nachprüfung können grundsätzlich nur Schülerinnen und Schüler der 7. bis 9. Jahrgangsstufe ablegen.

Für diese Schülerinnen und Schüler gilt, dass eine Nachprüfung nur dann möglich ist, wenn sie wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben und in keinem weiteren Vorrückungsfach schlechtere als ausreichende Leistungen aufweisen.

Von der Nachprüfung ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler mit der Note 6 im Fach Deutsch und Schülerinnen und Schüler, die die betreffende Jahrgangsstufe zum zweiten Male besuchen.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Nachprüfung findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt.

Wie meldet man sich zur Nachprüfung an?

Die Erziehungsberechtigten müssen spätestens am dritten Werktag nach Aushändigung des Jahreszeugnisses einen Antrag zur Teilnahme an der Nachprüfung bei der Schule vorlegen.

Wo findet die Nachprüfung statt?

In der Regel wird die Nachprüfung an der bisherigen Schule abgelegt. Bei einem Wohnsitzwechsel können die Schülerinnen und Schüler die Nachprüfung auch an der neuen Schule ablegen.

Was wird geprüft?

Die Schülerinnen und Schüler haben sich der Nachprüfung in den Vorrückungsfächern zu unterziehen, in denen ihre Leistungen schlechter als "ausreichend" waren. Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt und hat in jedem Fach etwa den Umfang einer Schulaufgabe. Den Prüfungen liegt der Lehrstoff der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe zugrunde.

§ 27 Absatz 6 RSO lautet:"Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt das Bestehen und damit das Vorrücken fest, sofern in der Nachprüfung Noten erzielt wurden, mit denen Schülerinnen und Schüler unter Anwendung der Vorrückungsbestimmungen hätten vorrücken dürfen. Schülerinnen und Schüler, die sich der Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben, erhalten ein neues Jahreszeugnis, in dem die in der Nachprüfung erzielten Noten an die Stelle der jeweiligen Jahresfortgangsnote treten und das einen Vermerk darüber enthält, welche Noten auf der Nachprüfung beruhen."

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