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Bildung der Zeugnisnoten

Wie wird die Zeugnisnote bzw. Jahresfortgangsnote berechnet?

Die Jahresfortgangsnote wird aus den Noten der schriftlichen, der mündlichen und ggf. der praktischen Leistungsnachweise gebildet. Fachliche Leistungstests zählen wie zusätzliche kleine Leistungsnachweise. Bei der Bildung der Jahresfortgangsnote befindet die Lehrkraft entsprechend dem Umfang und Schwierigkeitsgrad der einzelnen Leistungsnachweise auch über deren Gewichtung. Die Note des Zwischenzeugnisses bleibt außer Betracht.

Wie sieht die Gewichtung der einzelnen Noten aus?

Die Noten aus den Schulaufgaben und den gegebenenfalls an ihre Stelle tretenden Leistungsnachweisen haben doppeltes Gewicht. Ansonsten, also bei Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachlichen Leistungstests sowie mündlichen und praktischen Leistungen entscheidet die jeweilige Lehrkraft über die Gewichtung der Leistungsnachweise. Eine Lehrkraft kann also auch eine Stegreifaufgabe oder Kurzarbeit doppelt gewichten, wenn ihrer Ansicht nach der Schwierigkeitsgrad des Leistungsnachweises hoch ist.

Den genauen Wortlaut der Bestimmung können Sie in der RSO § 23 nachlesen.

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