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Leistungsnachweise

Welche Arten von Leistungsnachweisen gibt es?

Es gibt große und kleine Leistungsnachweise. Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben; kleine Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests sowie mündliche und praktische Leistungen.

Wie viele große Leistungsnachweise sind anzufertigen?

Die Fächer, in denen große Leistungsnachweise angefertigt werden sowie deren Anzahl sind in der RSO § 18 festgelegt.

Besonderheiten an der Realschule Zwiesel:

  • Im Fach Englisch wird in Jahrgangsstufe 8 eine Schulaufgabe durch eine Überprüfung der mündlichen Kommunikationsfähigkeit (Speaking) ersetzt.
  • Im Fach Französisch tritt in Jahrgangsstufe 9 an die Stelle der dritten Schulaufgabe eine Sprachzertifikatsprüfung (DELF A2 scolaire).
  • Im Fach Deutsch wird die erste Schulaufgabe durch eine Debatte ersetzt.

Wie viele kleine Leistungsnachweise sind anzufertigen?

Die Zahl der Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben sowie der mündlichen und praktischen Leistungsnachweise bestimmt die Lehrkraft des betreffenden Fachs. In jedem Schulhalbjahr sind je Fach insgesamt mindestens zwei, in mehr als zweistündigen Fächern mindestens drei kleine Leistungsnachweise zu erbringen, davon in zwei- und mehrstündigen Vorrückungsfächern mindestens ein Leistungsnachweis als mündlicher Leistungsnachweis.

Werden Leistungsnachweise mit nach Hause gegeben?

Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben. Bei fachlichen Leistungstests und Stegreifaufgaben kann dies in der Regel auf Antrag der Erziehungsberechtigten geschehen. Die Leistungsnachweise sind innerhalb einer Woche unverändert an die Schule zurückzugeben; andernfalls kann die Hinausgabe weiterer Leistungsnachweise unterbleiben.

Müssen Leistungsnachweise nachgeholt werden?

Versäumen Schülerinnen und Schüler einen angekündigten Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so erhalten sie einen Nachtermin. Versäumen sie mehrere angekündigte Leistungsnachweise mit ausreichender Entschuldigung, so kann je Fach ein Nachtermin für mehrere Leistungsnachweise angesetzt werden. Wird auch der Nachtermin mit ausreichender Entschuldigung versäumt, so kann eine Ersatzprüfung angesetzt werden, die sich über den gesamten bis dahin behandelten Unterrichtsstoff des Schuljahres erstrecken kann. Eine Ersatzprüfung kann auch angesetzt werden, wenn in einem Fach wegen der Versäumnisse der Schülerin oder des Schülers keine hinreichenden kleinen Leistungsnachweise vorliegen. Den genauen Wortlaut der Bestimmungen können Sie in der §17 bis §23 RSO nachlesen.

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