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Beurlaubung vom Unterricht

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Schüler beurlaubt werden?

Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag - gestellt über den Schulmanager - in begründeten Fällen vom Schulbesuch beurlaubt werden.

Den Schülern ist ausreichend Gelegenheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten zu geben. Insbesondere sind katholische Schüler im Zusammenhang mit ihrer Firmung und evangelische Schüler im Zusammenhang mit ihrer Konfirmation für einen Tag zu beurlauben.

Ist für einen Schüler während der Schulzeit ein Erholungsaufenthalt erforderlich, so hat er ein ärztliches Zeugnis über den Grund der Erholungsbedürftigkeit vorzulegen. Aus dem Zeugnis soll sich auch ergeben, weshalb der Erholungsaufenthalt nicht in der unterrichtsfreien Zeit genommen werden kann. Der Schüler gilt in diesem Fall als erkrankt.

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