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Grundsätze

Die Verfassung soll den Umgang miteinander in der Schulgemeinschaft regeln. Wie bei einer Staatsverfassung sind alle Beteiligten formal und inhaltlich an die Vorgaben gebunden.

Die festgelegten Grundsätze sollen von Bestand sein und können daher nur mit Zustimmung aller geändert werden.

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